Was wird durch das Versicherungsrecht geregelt?
Das Privatversicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherungsgesellschaften und dem Versicherungsnehmer (Kunden). Bereits dieser allgemeine Satz beschreibt das Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien, nämlich den Versicherungskonzernen mit professionell eingerichteten Schadensabteilungen mit entsprechend geschultem Personal einerseits und dem einzelnen Endkunden andererseits.
Zum Ausgleich dieses wirtschaftlichen Ungleichgewichts hat der Gesetzgeber das Versicherungsvertragsgesetz zum Jahr 2008 neu gefasst. Zugleich hat der Gesetzgeber in diesem zum Schutz des Endkunden Rechte und Pflichten der Versicherungsvermittler definiert. Auch wenn es für den Versicherungsnehmer zunächst keinen offensichtlichen Unterschied ausmacht, ob er sich in die Beratung eines Agenten oder eines Maklers begibt, so sind die rechtlichen Unterschiede weitreichend.
Versicherungsrecht
Ich decke für Sie die Gebiete aller Personen- und Sachversicherungen ab
Die diesseitige Vertretung umfasst sowohl das Personenversicherungsrecht, als auch das Sachversicherungsrecht. Innerhalb der Personenversicherung handelt es sich beispielsweise um Fragen der Erstattung von Kosten innerhalb einer Krankenversicherung oder die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt und Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt werden können. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls mit weitreichenden Folgen gilt es hier sämtliche Ihnen entstandene und prognostizierbare Schäden zu beziffern und gegenüber den Versicherungsgesellschaften durchzusetzen, z.B. Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, entgangenes Einkommen, erhöhter Bedarf bei einer Wohnungsumgestaltung aufgrund erlittener Beeinträchtigung. Vor der schnellen Unterzeichnung eines Abfindungsvergleichs kann hier nur gewarnt werden.
Innerhalb der Sachversicherung werden verschiedenste Schäden und Schadensgrößen seit 16 Jahren nunmehr erfolgreich vertreten. Das beinhaltet sowohl verkehrsrechtliche Sachverhalte (Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung), übliche Sachverhalte (Einbruchdiebstahlschäden) als auch Großschäden im privaten wie auch gewerblichen Bereich (Vernichtung von Eigenheim oder Industrieanlage durch Feuer). Auch im Bereich der Landwirtschaft besteht eine langjährige Erfahrung mit den speziell für diese Branche geltenden Regelungen.
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