Meine Kanzlei unterstützt Sie bei der Verhandlung, Prüfung und Gestaltung von Verträgen
Das Eingehen von Verträgen ist unabdingbar und allgegenwärtig – sei es die Begründung eines Ausbildungs-, Arbeits- oder Mietverhältnisses, die Gewährung oder Inanspruchnahme eines Darlehens oder einer anderen Sicherheit, die Umsetzung einer Geschäftsidee, eine Unternehmensgründung einschließlich der Ausformulierung von Geschäftsbedingungen oder gar die Veräußerung Ihres etablierten Unternehmens als Ganzes.
Vertragsrecht
Die lange geltende Zweiteilung, dass das Vertragsmanagement im Wesentlichen Sache der jeweiligen Unternehmensführung, die Vertragsgestaltung dagegen Sache der Anwälte sei, kann aufgrund der zunehmenden Komplexität der Projekte sowie der Anzahl der zu berücksichtigenden Einzelaspekte nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Die beiden Aspekte überschneiden sich, weshalb sich eine möglichst frühzeitige Einbindung eines Rechtsanwaltes in die Vertragsverhandlungen empfiehlt. Gleichfalls empfiehlt sich ein begleitendes Vertragscontrolling durch einen Anwalt.
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