Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Rechtsanwaltliche Tätigkeit bedeutet in erster Linie die Vertretung von Interessen. Dabei gilt es bereits frühzeitig, die Realisation Ihrer wirtschaftlichen oder ideellen Interessen durch eine entsprechende Rechtsgestaltung abzusichern. Durch eine entsprechende Rechts- und Vertragsgestaltung lassen sich spätere Rechtsstreitigkeiten oftmals vermeiden.
Nach meiner Interpretation beginnt die rechtsanwaltliche Tätigkeit mit einer Beratung, bei der wir erörtern wie Sie Ihre Interessen bestmöglich verfolgen, absichern und durchsetzen können. Die anwaltliche Aufgabe ist es, Ihnen aufzuzeigen, welche Möglichkeiten bestehen und Sie gleichzeitig auf die Risiken aufmerksam zu machen.
In vertraglichen Angelegenheiten ist es daher wichtig, einen Vertrag nicht nur auf den naheliegenden Leistungsaustausch hin zu erstellen oder zu prüfen, sondern auch eine umfassende Störfallvorsorge einzubauen. Dies gilt sowohl in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, insbesondere aber in erbrechtlichen Angelegenheiten. Bevor bei einem Konflikt eine Klage erhoben wird, ist es unabdingbar, sich als Mandant über die Verfahrens- und Kostenrisiken im Klaren zu sein. Gegebenenfalls ist eine alternative Vorgehensweise zur Streitbeilegung nicht nur kostengünstiger, sondern auch schneller, wirtschaftlicher oder diskreter – oder sogar beides. Bezüglich derartiger Vorgehensweisen berate ich Sie gerne. Sofern gegen Sie bereits eine Klage erhoben wurde, sind nicht nur prozesstaktische Erwägungen, wie der Prozess zu gewinnen ist, maßgeblich. Unter Abwägung der Prozessrisiken gilt es gegebenenfalls auch, durch parallele außergerichtliche Rechtsgestaltung die möglichen Auswirkungen des Rechtsstreits zu minimieren.
Die Kanzlei
Meine Philosophie
An diese unterschiedlichen Aufgabenstellungen erinnern mich während meiner mittlerweile 16-jährigen Tätigkeit in meiner Kanzlei zwei Bronzefiguren. Diese begleiten mich schon viele Jahre und symbolisieren meinen eigenen Anspruch, die jeweils bestmögliche Lösung für jedes neue Mandat zwischen den Spannungspolen zu erarbeiten. Der Künstler hat sie „der Krieger und die Güte“ genannt. Beide Tugenden sind in jedes Mandat einzubringen. Gerne streite ich mich vehement für Ihr berechtigtes Anliegen, oftmals beschert die besonnene Mediation aber nachhaltigere Erfolge.
Jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung wird Ihr Mandat in meiner Kanzlei selbstverständlich diskret bearbeitet. Dies bedeutet personell, dass Ihr Mandat nur von mir persönlich und einer geringen Zahl qualifizierter Mitarbeiter bearbeitet wird. Organisatorisch wird diese diskrete Mandatsbearbeitung dadurch umgesetzt, dass Termine individuell und möglichst ohne Wartezeiten vergeben werden – Parkmöglichkeiten direkt vor der Kanzlei gehören selbstverständlich dazu. Klarheit und Zugang zu digitalen Medien bietet der diskrete Besprechungsraum.
Ich bin für Sie da
Hinterlassen Sie mir eine Nachricht, ich nehme mir gerne Zeit für Sie und Ihr Anliegen.